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4. Mängelbeseitigung
(1) Übersetzungen Voss
& Zeppenfeld behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auf-traggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen
in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht
werden.
(2) Im Falle des Fehlschlagens
der Nachbesse-rung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
wieder
auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Für Fehler in Übersetzungen,
die vom Auf-traggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen
oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keine Haftung über-nommen
werden. Dies trifft ebenfalls für alle handgeschriebenen Unterlagen
zu.
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5. Haftung
(1) Übersetzungen Voss
& Zeppenfeld haftet
bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Übersetzungen Voss
& Zeppenfeld haftet
bei Personen- und Sachschäden je Schadenereignis bis zu einer Höhe
von Euro 1022584, bei Vermögens-
schäden je Schadenereignis bis zu
einer Höhe von Euro 51129.
6. Berufsgeheimnis
Übersetzungen Voss &
Zeppenfeld verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen
zu bewahren, die Übersetzungen Voss & Zeppenfeld im Zusammenhang
mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
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